erstehilfe sehtest

Führerschein-Sehtest

Für den Erwerb eines Führerscheins darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden, damit du beim Fahren klar siehst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest. 

In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen." Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen.

Sehtest

  • Der Führerscheinsehtest dauert ca. 5 Minuten.
  • Bringe bitte unbedingt deine Brille oder Kontaktlinsen mit.
  • Wir benötigen deinen Paß oder Personalausweis. (ohne ist kein Sehtest möglich!)
  • Wir bescheinigen dir, daß wir den Führerscheinsehtest durchgeführt haben.
  • Wir vermerken die gemessene Sehleistung.

 Amtliche Sehtest: 10,00 Euro (Achtung wichtig Personalausweis/Reiepass nicht vergessen sonst kann kein Sehtest durchgeführt werden!)